Kanzlei Peter Koblenz
Rechtsanwalt Peter Koblenz, Ihr Experte für Arbeitsrecht mit über 25 Jahren Erfahrung. Ich vertrete und berate sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wie Kündigungen, Abmahnungen und Vertragsgestaltungen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht biete ich Ihnen fundiertes Wissen und langjährige Erfahrung. Mein Ziel ist es, individuelle und praktikable Lösungen für Ihre rechtlichen Anliegen zu finden. Erfahren Sie mehr über meine Kanzlei und Dienstleistungen auf dieser Website. Bei Fragen oder persönlicher Beratung kontaktieren Sie mich gerne.
Experte für Arbeitsrecht im Raum Künzelsau und Öhringen
Individuelle Beratung und Verteidigung
Engagement und Durchsetzungskraft
Kommunikation auch auf Englisch
über 25 Jahre praktische Erfahrung
Rechtliche Vetretung nach aktuellem Stand der Rechtsprechung
Die Tätigkeit als Anwalt umfasst die Verpflichtung zur ständigen Weiterbildung. Dies gewährleiste ich unter anderem durch Fortbildung und Mitgliedschaft bei diversen Anwaltsvereinen.
Rechtsgebiete
Neben meinem Schwerpunkt im Arbeitsrecht vertrete ich Sie außerdem in den folgenden Rechtsgebieten.
Das sagen meine Mandanten
Bewertungen meiner Mandanten auf Anwalt.de und Google
FAQs - Häufig gestellte Fragen
Bei der kostenlosen Ersteinschätzung handelt es sich um ein erstes Orientierungsgespräch, welches in der Regel telefonisch geführt wird und beidem noch keine Dokumente gesichtet werden. Es wir besprochen ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine anwaltliche Tätigkeit benötigt wird.
Durch das Erstberatungsgespräch erhält der Mandant eine verbindliche Prüfung seiner Angelegenheit sowie einen anwaltlichen Rat, als pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Sind Recherchen durch den Anwalt erforderlich wird der Gebührenrahmen der Erstberatung verlassen. Eine Erstberatung für Verbraucher kostet maximal 190 Euro netto. Bei schriftlicher Ausarbeitung sind die Gebühren bei 250 Euro gedeckelt. Für gewerbliche Mandantschaft kann die Erstberatung auch über 250 Euro kosten. Fragen Sie hier gerne im Einzelnen, welche Kosten und Gebühren auf Sie zukommen können.
Für Personen, die sich eine Erstberatung nicht leisten können, kann im Falle des Nachweises entsprechender Bedürftigkeit Beratungshilfe gewähr werden. In diesem Fall muss man nur einen Eigenanteil von 15 Euro bezahlen und den Rest finanziert der Staat. Der diesbezügliche Antrag ist beim Zuständigen Amtsgericht zu stellen. Nach Erteilung des Beratungshilfescheins kann man sich dann durch den Anwalt beraten lassen.
Bezüglich der Anwaltskosten enthält das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz konkrete Regelungen für die Rechnungsgestaltung des Anwalts. In Zivilsachen, zu denen auch die arbeitsrechtlichen Mandate zählen, liegt einem Gebührentatbestand immer ein so genannter Streitwert bzw. Gegenstandswertzugrunde, nach dessen Ermittlung man die zu erhebenden Gebühren in einer Tabelle ablesen kann. Im Internet stehen Ihnen hierzu kostenlose Gebührenberechnungsprogramme zur Verfügung mittels denen die Anwaltskosten ermittelt oder überprüft werden können. Zu beachten ist, dass das Rechtsanwaltshonorar im Gegensatz zu anderen Ländern – beispielsweise USA – erfolgsunabhängig gezahlt werden muss. Durch eine schriftliche Honorarvereinbarung kann von der Abrechnung nachdem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgewichen werden.
In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten z.B. Kündigungsschutzverfahren werden für den ersten Termin das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag, die letzte Lohn- und Gehaltsabrechnung, sowie, soweit vorhanden, die Daten der Rechtschutzversicherung benötigt.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt über viel Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes und musste sowohl seine Erfahrung als auch seine Kompetenzgegenüber der Rechtanwaltskammer im Rahmen einer gesonderten Prüfung nachweisen. Er ist verpflichtet sich stetig fortzubilden und diese Fortbildungen der Rechtsanwaltskammer gegenüber nachzuweisen.
Regelmäßig übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die anwaltlichen und ggf. auch gerichtlichen Verfahrenskosten, wenn diese im Hinblick auf die Lösung des rechtlichen Problems erforderlich sind und entsprechender Versicherungsschutz besteht. Es sollte hier zu Beginn der Beauftragung des Anwalts eine Anfrage um Deckungsschutz bei Ihrer Rechtsschutzversicherung gestellt werden. Diese Anfrage wird für Sie in meinem Hause kostenfrei gestellt.
Für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber gibt es auch bei einem Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit außergerichtlich oder gerichtlich bis zur ersten Instanz keinen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten durch den Gegner. Lediglich Gerichtskosten, die eventuell entstehen, werden der Seite auferlegt, die verliert. In sonstigen zivilrechtlichen Angelegenheiten (zum Beispiel: Schadensersatz aufgrund Verkehrsunfalls, Sachmangelgewährleistung, Forderungsbeitreibung uvm.) besteht ein Kostenerstattungsanspruch.
Grundsätzlich können Sie bis zu 3 Personen zum Termin mitbringen. Bitte kündigen Sie dies jedoch vorher an und beachten Sie, dass die Beantwortung von Fragen mehrerer Personen auch zu einer Mehrfachberatung führen kann.
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